Pendlerpauschale



1. Pendlerpauschale

ArbeitnehmerInnen, die weiter entfernt von der Arbeitsstelle wohnen oder denen die Benützung von Massenverkehrsmitteln nicht zumutbar ist, steht unter gewissen Voraussetzungen (Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte, Fahrtdauer) entweder die „kleine" oder die „große" Pendlerpauschale zu.

Die Pauschale verringert den Betrag, für den Sie Lohnsteuer zahlen. Sie steht allerdings nur dann zu, wenn die Fahrtstrecke an mehr als 10 Tagen im Kalendermonat zurückgelegt wird.


Große Pauschale

Die große Pendler-Pauschale gibt’s schon, wenn Ihr Arbeitsplatz mindestens 2 Kilometer von Ihrer Wohnung entfernt ist, der Weg zur Arbeit besonders lange dauert und mindestens die Hälfte des Arbeitsweges nicht mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurückgelegt werden kann – beispielsweise, wenn entweder beim Hin- oder Rückweg kein Massenverkehrsmittel verkehrt.

Kleine Pauschale

Die kleine Pendler-Pauschale können Sie beantragen, wenn die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in eine Richtung mindestens 20 km ausmacht und wenn die Benützung eines Massenverkehrsmittels möglich und zumutbar ist.

So beantragen Sie die Pauschale

Mit dem L 34 Formular beantragen Sie die Pendler-Pauschale bei Ihrem Arbeitgeber. Dann kann die Pauschale gleich bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt werden. Im Formular ist noch einmal genau beschrieben, wie die Pauschale berechnet wird.

Wenn die Pauschale von Ihrem Arbeitgeber in der Lohnverrechnung nicht oder nur teilweise berücksichtigt wurde, können Sie die Pauschale beim zuständigen Finanzamt bei der Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr beantragen. Jahresbetrag für Ihre Pauschale ist zwölf Mal der Monatsbetrag.

 

Mehr Information im Merkblatt:

 

Pendlerpauschale Formular und Merkblatt hier zum Download:
 Pendlerpauschale Formular und Merkblatt hier zum Download:
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