Pendlerpauschale
1. Pendlerpauschale
ArbeitnehmerInnen, die weiter entfernt von der Arbeitsstelle wohnen oder denen
die Benützung von Massenverkehrsmitteln nicht zumutbar ist, steht unter gewissen
Voraussetzungen (Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte, Fahrtdauer) entweder die
„kleine" oder die „große" Pendlerpauschale zu.
Die Pauschale verringert den Betrag, für den Sie Lohnsteuer zahlen. Sie steht
allerdings nur dann zu, wenn die Fahrtstrecke an mehr als 10 Tagen im
Kalendermonat zurückgelegt wird.
Große Pauschale
Die große Pendler-Pauschale gibt’s schon, wenn Ihr Arbeitsplatz mindestens 2
Kilometer von Ihrer Wohnung entfernt ist, der Weg zur Arbeit besonders lange
dauert und mindestens die Hälfte des Arbeitsweges nicht mit einem öffentlichen
Verkehrsmittel zurückgelegt werden kann – beispielsweise, wenn entweder beim
Hin- oder Rückweg kein Massenverkehrsmittel verkehrt.
Kleine Pauschale
Die kleine Pendler-Pauschale können Sie beantragen, wenn die Fahrtstrecke
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in eine Richtung mindestens 20 km ausmacht
und wenn die Benützung eines Massenverkehrsmittels möglich und zumutbar ist.
So beantragen Sie die Pauschale
Mit dem L 34 Formular beantragen Sie die Pendler-Pauschale bei Ihrem
Arbeitgeber. Dann kann die Pauschale gleich bei der monatlichen Lohnverrechnung
berücksichtigt werden. Im Formular ist noch einmal genau beschrieben, wie die
Pauschale berechnet wird.
Wenn die Pauschale von Ihrem Arbeitgeber in der Lohnverrechnung nicht oder nur
teilweise berücksichtigt wurde, können Sie die Pauschale beim zuständigen
Finanzamt bei der Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr beantragen. Jahresbetrag
für Ihre Pauschale ist zwölf Mal der Monatsbetrag.
Mehr Information im
Merkblatt:
Pendlerpauschale Formular und Merkblatt hier zum Download:
Pendlerpauschale
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